Amtshandlungen
Unsere Amtshandlungen und Dienstleistungen umfassen Bereiche, wie Taufe, Trauung, Konfirmation und Bestattungen.
Zudem können wir ihnen z.B. einen Patenschein ausstellen. Wenn sie weitere Fragen haben, können sie sich gerne an unser Gemeindebüro wenden.
Patenschein
Ein Patenschein ist notwendig, wenn sie das Patenamt bei einer Taufe in einer anderen Gemeinde übernehmen wollen und sie Gemeindemitgleid in der Evangelischen Kirchengemeinde Falkensee-Seegefeld sind.
Den Patenschein erhalten sie bei uns im Gemeindebüro. Ein Anruf genügt, dann können sie ihn abholen. Wollen sie bei einer Taufe in unserer Gemeinde Pate sein und sind aus einer anderen Gemeinde, benötigen wir den Patenschein ihrer Heimatgemeinde. Bitte wenden sie sich dazu an das dortige Gemeindebüro.
Bestattungen
Wenn man Abschied von seinen Angehörigen nehmen muss, ist eine seelsorgerische Begleitung wichtig. Unsere Pfarrerin und unser Pfarrer sind gerne bereit, Beistand zu leisten. Sie begleiten auch sterbende Menschen in den letzten Momenten Ihres Lebens. Wenn ein Mensch stirbt, muss nicht nur die Trauer verarbeitet werden. Es müssen auch organisatorische Dinge entschieden werden – und das meist in sehr kurzer Zeit. Überlegen Sie sich, welches Bestattungsunternehmen beauftragt werden soll und welche Form der Beisetzung sie sich wünschen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen wird sich mit uns in Verbindung setzen. In Absprache wird ein Termin für die Trauerfeier und die Beisetzung vereinbart.
Umgemeindung
Sie sind umgezogen und haben festgestellt, dass sie jetzt zu einer anderen Kirchengemeinde gehören? Das liegt daran, dass sie nach der Neuregistrierung bei de Einwohnermeldeamt automatisch der Kirchengemeinde an ihrem neuen Wohnort zugeordnet werden. Es besteht aber immer die Möglichkeit, Gemeindeglied in ihrer alten Kirchengemeinde zu bleiben oder Mitglied ihrer Wunsch-Kirchengemeinde zu werden.
Möchten sie nach dem Umzug weiterhin bei uns in der Ev. Kirchengemeinde Falkensee-Seegefeld Gemeindeglied bleiben, müssen sie einen Antrag auf Umgemeindung ausfüllen, unterschreiben und im Gemeindebüro (per Post oder als .pdf per Mail) einreichen. Bei Familien muss für jedes einzelne Familienmitglied ein solcher Antrag gestellt werden – auch für minderjährige Kinder.
Sie bleiben dann so lange Gemeindemitglied in unserer Gemeinde bis sie ihren Antrag widerrufen. Sie werden also erstmal nicht mehr automatisch einer neuen Kirchengemeinde zugeordnet, wenn sie nochmals umziehen. Bitte füllen sie zur Umgemeindung das Formular aus und schicken es unterschrieben an unser Gemeindebüro.
Gemeindebüro/Pfarramt
Ev. Kirchengemeinde Falkensee-Seegefeld
Bahnhofstraße 43
14612 Falkensee
Tel.: 03322 / 3276
Sprechzeiten
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:30 bis 11:30 Uhr, Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr.